GOÄ-Ziffer 1263: Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich…

Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, jede weitere Messung

Die GOÄ-Ziffer 1263 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, jede weitere Messung“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 495 Punkten bewertet; das entspricht 28,86 € beim einfachen und 66,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1263 erfasst die Ophthalmodynamometrie, gegebenenfalls einschließlich Tonometrie, für jede weitere Messung im Anschluss an die nach Ziffer 1262 abgerechnete erste Messung. Sie kommt zum Einsatz, wenn im Rahmen derselben Untersuchung, etwa zum Seitenvergleich beider Augen oder zur Kontrolle des Messergebnisses, zusätzliche Ophthalmodynamometrie-Messungen erforderlich sind. Da der Aufwand für die Einrichtung des Messverfahrens bereits mit der ersten Messung erbracht wurde, wird für jede weitere Messung die eigenständige, gegenüber der Erstmessung reduzierte Ziffer 1263 angesetzt. Die Abgrenzung zu Ziffer 1262 liegt somit ausschließlich in der Reihenfolge der Messung innerhalb derselben Untersuchungssitzung, nicht im untersuchten Auge oder Messprinzip.

Gebühren und Steigerungssatz

495 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach28,86 €
Regelhöchstsatz2,3-fach66,38 €
Höchstsatz3,5-fach101,01 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1263

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1263?

Die GOÄ-Ziffer 1263 steht für „Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, jede weitere Messung“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1263?

Die GOÄ-Ziffer 1263 ist mit 495 Punkten bewertet; das entspricht 28,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1263 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 66,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1263?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1263 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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