GOÄ-Ziffer 1305: Operation der Lidsenkung (Ptosis)

Operation der Lidsenkung (Ptosis)

Die GOÄ-Ziffer 1305 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Lidsenkung (Ptosis)“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1305 vergütet die Operation der Lidsenkung, also der Ptosis des Oberlids. Sie kommt zur Anwendung, wenn das Oberlid krankhaft herabhängt und dadurch die Sehachse einschränkt oder ein kosmetisch beeinträchtigendes Erscheinungsbild verursacht, sodass eine operative Anhebung des Lides notwendig wird. Typischer Anwendungsfall ist eine angeborene oder im Laufe des Lebens erworbene Schwäche des Lidhebermuskels, die operativ durch Straffung oder Neuausrichtung der lidhebenden Strukturen behoben wird. Die Ziffer beschreibt die Ptosis-Operation allgemein und ist von der Variante mit direkter Lidheberverkürzung abzugrenzen, die eine spezifische, am Muskel selbst ansetzende Operationstechnik bezeichnet und gesondert erfasst wird.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach99,06 €
Höchstsatz3,5-fach150,75 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1305

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1305?

Die GOÄ-Ziffer 1305 steht für „Operation der Lidsenkung (Ptosis)“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1305?

Die GOÄ-Ziffer 1305 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1305 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1305?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1305 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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