GOÄ-Ziffer 1333: Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem…

Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 1332

Die GOÄ-Ziffer 1333 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 1332“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1333 vergütet die Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel, zusätzlich zu Ziffer 1332. Sie kommt zur Anwendung, wenn im selben operativen Eingriff mehr als ein schräger Augenmuskel operativ korrigiert werden muss, etwa bei komplexen Störungen des Höhen- oder Verrollungsschielens, die die Behandlung mehrerer schräger Muskeln erfordern. Für den ersten operierten schrägen Muskel gilt Ziffer 1332, für jeden weiteren in derselben Sitzung operierten schrägen Muskel wird Ziffer 1333 zusätzlich berechnet. Die Ziffer ist damit das Gegenstück zu Ziffer 1331 auf Ebene der schrägen Augenmuskeln und von der Abrechnung gerader Augenmuskeln klar getrennt.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach99,06 €
Höchstsatz3,5-fach150,75 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1333

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1333?

Die GOÄ-Ziffer 1333 steht für „Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 1332“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1333?

Die GOÄ-Ziffer 1333 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1333 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1333?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1333 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.