GOÄ-Ziffer 1427: Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als…
Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1427 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 95 Punkten bewertet; das entspricht 5,54 € beim einfachen und 12,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1427 bildet die Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern als selbständige Leistung ab. Sie wird angewendet, wenn ein in der Nasenhöhle befindlicher Fremdkörper, etwa bei Kindern häufig kleine Gegenstände, ohne größeren operativen Aufwand instrumentell entfernt werden kann. Abgegrenzt wird sie von der Ziffer 1428, die den operativen Eingriff zur Entfernung festsitzender, also nicht ohne Weiteres zugänglicher Fremdkörper beschreibt; 1427 erfasst damit den unkomplizierten Regelfall der Fremdkörperentfernung, während 1428 den schwierigeren operativen Fall abbildet, bei dem der Fremdkörper fest verkeilt oder tiefer sitzt und ein größerer instrumenteller Aufwand notwendig ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,54 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 12,74 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 19,39 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1427
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1427?
Die GOÄ-Ziffer 1427 steht für „Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1427?
Die GOÄ-Ziffer 1427 ist mit 95 Punkten bewertet; das entspricht 5,54 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1427 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1427?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1427 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.