GOÄ-Ziffer 1445: Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand
Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand
Die GOÄ-Ziffer 1445 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1445 bildet die submuköse Resektion an der Nasenscheidewand ab, also die operative Entfernung deformierter knorpeliger und knöcherner Anteile des Nasenseptums unter Erhalt der Schleimhaut. Sie wird angewendet bei relevanter Septumdeviation, die die Nasenatmung behindert und über die bloße Abtragung einzelner Auswüchse nach Ziffer 1439 hinausgeht, wenn eine umfassendere Begradigung des Septumgerüsts erforderlich ist. Ziel ist die Wiederherstellung eines geraden, funktionsfähigen Nasenseptums zur Verbesserung der Nasenatmung, wobei die Schleimhaut geschont und lediglich das darunterliegende deformierte Stützgewebe entfernt oder korrigiert wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 62,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 94,46 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1439 – Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der…
- GOÄ 1440 – Operative Entfernung einzelner Nasenpolypen oder anderer Neubildungen…
- GOÄ 1441 – Operative Entfernung mehrerer Nasenpolypen oder schwieriger zu…
- GOÄ 1446 – Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1445
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1445?
Die GOÄ-Ziffer 1445 steht für „Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1445?
Die GOÄ-Ziffer 1445 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1445 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1445?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1445 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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