GOÄ-Ziffer 1446: Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der…

Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste

Die GOÄ-Ziffer 1446 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1446 erfasst die submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit zusätzlicher Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste. Sie wird angewendet, wenn zur einfachen submukösen Septumresektion nach Ziffer 1445 noch eine ausgedehnte knöcherne Leiste hinzukommt, deren Entfernung einen zusätzlichen, über die reine Septumkorrektur hinausgehenden operativen Schritt erfordert. Sie bildet damit die aufwendigere Variante der Septumoperation ab, bei der neben der Begradigung des Septums auch eine ausgeprägte knöcherne Deformität im Bereich der Leiste operativ mitversorgt werden muss, und wird entsprechend als eigene, umfassendere Leistung neben der einfachen Resektion abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach99,06 €
Höchstsatz3,5-fach150,75 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1446

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1446?

Die GOÄ-Ziffer 1446 steht für „Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1446?

Die GOÄ-Ziffer 1446 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1446 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1446?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1446 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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