GOÄ-Ziffer 1449: Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der…
Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
Die GOÄ-Ziffer 1449 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1449 bildet die plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase ab, auch in mehreren Sitzungen durchführbar. Sie wird angewendet, wenn ein Teil der äußeren, sichtbaren Nase, etwa nach Tumorentfernung, Trauma oder angeborener Fehlbildung, operativ wiederhergestellt werden muss, wobei der Wiederaufbau je nach Ausmaß des Gewebedefekts auch über mehrere Behandlungstermine gestreckt werden kann. Im Unterschied zu den vorgenannten Ziffern, die die innere, funktionelle Nasenatmung betreffen, richtet sich 1449 auf die äußere Form- und Gewebewiederherstellung der Nase und deckt damit den rekonstruktiven, teilplastischen Wiederaufbau als eigenständige Leistung ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 215,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 496,02 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 754,81 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1449
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1449?
Die GOÄ-Ziffer 1449 steht für „Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1449?
Die GOÄ-Ziffer 1449 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1449 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1449?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1449 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.