GOÄ-Ziffer 1465: Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich…
Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten
Die GOÄ-Ziffer 1465 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 119 Punkten bewertet; das entspricht 6,94 € beim einfachen und 15,96 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bildet die Punktion einer Kieferhöhle ab, ein diagnostisch-therapeutisches Verfahren, bei dem die Kieferhöhle über die natürliche Zugangsroute punktiert wird, um beispielsweise Sekret zur Diagnostik zu gewinnen oder die Höhle zu entlasten. Die Legende sieht vor, dass die Leistung gegebenenfalls auch die Spülung der Höhle und/oder die Instillation von Medikamenten umfasst, sodass diese Zusatzschritte nicht gesondert berechnet werden. Angewendet wird die Ziffer typischerweise bei Verdacht auf eine Sinusitis maxillaris zur Sekretgewinnung oder zur direkten Behandlung mit Spülflüssigkeit beziehungsweise Medikamenten. Abzugrenzen ist sie von der endoskopischen Untersuchung der Kieferhöhle nach Nummer 1466, die ein optisches Verfahren darstellt und die Punktion einschließen kann, sowie von der operativen Eröffnung der Kieferhöhle nach den Nummern 1467 und 1468, die einen größeren chirurgischen Zugang erfordern.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,94 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 15,96 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,29 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1457 – Operative Korrektur eines Nasenflügels
- GOÄ 1458 – Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses
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- GOÄ 1466 – Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie)…
- GOÄ 1467 – Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus…
- GOÄ 1468 – Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1465
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1465?
Die GOÄ-Ziffer 1465 steht für „Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1465?
Die GOÄ-Ziffer 1465 ist mit 119 Punkten bewertet; das entspricht 6,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1465 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 15,96 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1465?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1465 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.