GOÄ-Ziffer 1580: Galvanokaustik im Gehörgang oder in der Paukenhöhle

Galvanokaustik im Gehörgang oder in der Paukenhöhle

Die GOÄ-Ziffer 1580 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Galvanokaustik im Gehörgang oder in der Paukenhöhle“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 89 Punkten bewertet; das entspricht 5,19 € beim einfachen und 11,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

89 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,19 €
Regelhöchstsatz2,3-fach11,94 €
Höchstsatz3,5-fach18,17 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1580

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1580?

Die GOÄ-Ziffer 1580 steht für „Galvanokaustik im Gehörgang oder in der Paukenhöhle“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1580?

Die GOÄ-Ziffer 1580 ist mit 89 Punkten bewertet; das entspricht 5,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1580 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 11,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1580?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1580 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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