GOÄ-Ziffer 1577: Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese oder…
Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese oder Wiedereinlegen eines Verweilröhrchens
Die GOÄ-Ziffer 1577 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese oder Wiedereinlegen eines Verweilröhrchens“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen und 6,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,62 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 6,03 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 9,17 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1577
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1577?
Die GOÄ-Ziffer 1577 steht für „Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese oder Wiedereinlegen eines Verweilröhrchens“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1577?
Die GOÄ-Ziffer 1577 ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1577 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1577?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1577 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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