GOÄ-Ziffer 1575: Inzision des Trommelfells (Parazentese)

Inzision des Trommelfells (Parazentese)

Die GOÄ-Ziffer 1575 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Inzision des Trommelfells (Parazentese)“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen und 17,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

130 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,58 €
Regelhöchstsatz2,3-fach17,43 €
Höchstsatz3,5-fach26,53 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1575

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1575?

Die GOÄ-Ziffer 1575 steht für „Inzision des Trommelfells (Parazentese)“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1575?

Die GOÄ-Ziffer 1575 ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1575 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 17,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1575?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1575 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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