GOÄ-Ziffer 1576: Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des…

Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des Trommelfells mit Entleerung der Paukenhöhle und Einlegen eines Verweilröhrchens)

Die GOÄ-Ziffer 1576 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des Trommelfells mit Entleerung der Paukenhöhle und Einlegen eines Verweilröhrchens)“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 320 Punkten bewertet; das entspricht 18,65 € beim einfachen und 42,89 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

320 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach18,65 €
Regelhöchstsatz2,3-fach42,89 €
Höchstsatz3,5-fach65,27 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1576

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1576?

Die GOÄ-Ziffer 1576 steht für „Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des Trommelfells mit Entleerung der Paukenhöhle und Einlegen eines Verweilröhrchens)“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1576?

Die GOÄ-Ziffer 1576 ist mit 320 Punkten bewertet; das entspricht 18,65 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1576 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 42,89 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1576?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1576 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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