GOÄ-Ziffer 1635: Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z. B. durch…

Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z. B. durch einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision)

Die GOÄ-Ziffer 1635 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z. B. durch einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision)“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die operative Korrektur eines abstehenden Ohres ab, wie sie im Beispiel der Legende als einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision beschrieben wird. Angewendet wird der Eingriff, wenn die Ohrmuschel aufgrund anlagebedingter Knorpelformung zu weit vom Kopf absteht und durch operative Formung, etwa Entfernung oder Ritzung von Knorpelanteilen, näher an den Kopf angelegt werden soll. Die Ziffer beschreibt damit einen vergleichsweise einfachen, auf die Anlegung fokussierten Eingriff und ist von den weitergehenden plastischen Formkorrekturen nach den Nummern 1636 und 1637 abzugrenzen, die über die reine Anlegung hinausgehende Veränderungen der Ohrmuschelform, -größe oder -stellung betreffen.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach99,06 €
Höchstsatz3,5-fach150,75 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1635

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1635?

Die GOÄ-Ziffer 1635 steht für „Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z. B. durch einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision)“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1635?

Die GOÄ-Ziffer 1635 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1635 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1635?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1635 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.