GOÄ-Ziffer 1720: Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm
Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm
Die GOÄ-Ziffer 1720 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst das operative Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm, also die Schaffung einer künstlichen Ableitung des Urins über eine perineale Öffnung. Anwendung findet dies etwa bei distaler Harnröhrenobstruktion, als palliative Harnableitung, wenn eine orthotope Miktion nicht möglich oder nicht erwünscht ist, oder als Zwischenschritt in einem mehrzeitigen rekonstruktiven Konzept der Harnröhre. Die Leistung bildet die Erstanlage der Fistel ab und ist von deren späterem Verschluss zu unterscheiden, der gesondert nach Nummer 1721 oder 1722 abgerechnet wird, je nachdem ob dieser durch einfache Naht oder durch eine aufwendigere plastische Operation erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 32,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 74,27 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 113,02 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1713 – Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z.…
- GOÄ 1714 – Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der Harnröhrenmündung
- GOÄ 1715 – Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis
- GOÄ 1721 – Verschluß einer Harnröhrenfistel durch Naht
- GOÄ 1722 – Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation
- GOÄ 1723 – Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1720
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1720?
Die GOÄ-Ziffer 1720 steht für „Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1720?
Die GOÄ-Ziffer 1720 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1720 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1720?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1720 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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