GOÄ-Ziffer 1723: Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder…

Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung

Die GOÄ-Ziffer 1723 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen und 222,55 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die operative Versorgung einer Verletzung der Harnröhre und/oder der Harnblase. Sie kommt insbesondere bei traumatischen Ereignissen zur Anwendung, etwa im Rahmen von Beckenfrakturen, Pfählungsverletzungen oder iatrogenen Verletzungen während anderer Eingriffe, bei denen eine Kontinuitätsunterbrechung oder Ruptur der Harnröhre beziehungsweise der Blase operativ rekonstruiert werden muss. Die Formulierung „und/oder“ zeigt, dass die Ziffer sowohl isolierte als auch kombinierte Verletzungen beider Organe abdeckt, ohne dass für die Kombination zusätzlich eine zweite Ziffer heranzuziehen wäre. Sie umfasst die operative Wiederherstellung der anatomischen Kontinuität, nicht jedoch spätere Korrektureingriffe wegen sekundärer Strikturen, die eigenständig abzurechnen sind.

Gebühren und Steigerungssatz

1660 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach96,76 €
Regelhöchstsatz2,3-fach222,55 €
Höchstsatz3,5-fach338,66 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1723

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1723?

Die GOÄ-Ziffer 1723 steht für „Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1723?

Die GOÄ-Ziffer 1723 ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1723 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 222,55 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1723?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1723 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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