GOÄ-Ziffer 1748: Penisamputation mit Skrotumentfer nung und Ausräumung der…

Penisamputation mit Skrotumentfer nung und Ausräumung der Leistendrüsen – einschließlich Verlagerung der Harnröhre

Die GOÄ-Ziffer 1748 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Penisamputation mit Skrotumentfer nung und Ausräumung der Leistendrüsen – einschließlich Verlagerung der Harnröhre“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die radikale operative Entfernung des Penis in Verbindung mit der Entfernung des Skrotums und der Ausräumung der Leistenlymphknoten in einem Eingriff, ergänzt durch die notwendige Verlagerung der Harnröhrenmündung (z. B. als perineale Harnröhrenausleitung). Angewendet wird die Leistung bei ausgedehnten bösartigen Tumoren im Genitalbereich, bei denen ein organerhaltendes Vorgehen nicht mehr möglich ist und sowohl das Organ selbst als auch das umgebende Skrotalgewebe sowie die regionären Lymphknotenstationen mitentfernt werden müssen. Da die Leistungsbeschreibung Amputation, Skrotumentfernung, Lymphadenektomie und Harnröhrenverlagerung als eine zusammenhängende Operation zusammenfasst, deckt die Ziffer den gesamten kombinierten Eingriff ab und wird nicht neben Einzelleistungen wie der isolierten Lymphknotenausräumung (Ziffer 1762) berechnet, wenn diese Bestandteil desselben Eingriffs ist.

Gebühren und Steigerungssatz

2220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach129,40 €
Regelhöchstsatz2,3-fach297,62 €
Höchstsatz3,5-fach452,90 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1748

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1748?

Die GOÄ-Ziffer 1748 steht für „Penisamputation mit Skrotumentfer nung und Ausräumung der Leistendrüsen – einschließlich Verlagerung der Harnröhre“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1748?

Die GOÄ-Ziffer 1748 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1748 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1748?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1748 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.