GOÄ-Ziffer 1752: Operative Implantation einer hydraulisch regulierbaren…
Operative Implantation einer hydraulisch regulierbaren Penis-Stützprothese
Die GOÄ-Ziffer 1752 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Implantation einer hydraulisch regulierbaren Penis-Stützprothese“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die operative Implantation einer hydraulisch regulierbaren Penis-Stützprothese, also eines aufblasbaren, mit einer Pumpe und einem Flüssigkeitsreservoir gekoppelten Schwellkörperimplantats. Angewendet wird sie bei erektiler Dysfunktion, die auf medikamentöse oder mechanische Hilfsmittel nicht mehr anspricht und bei der eine dauerhafte prothetische Versorgung der Corpora cavernosa notwendig ist. Die Leistung umfasst das Einbringen der hydraulischen Prothesenkomponenten einschließlich Pumpen- und Reservoirteil in die entsprechenden anatomischen Räume, sodass eine willkürlich steuerbare Erektion ermöglicht wird. Abzugrenzen ist die Ziffer von der Entfernung einer solchen Prothese (Ziffer 1753), die als eigener Vorgang, etwa bei Infektion oder Defekt des Implantats, gesondert erfasst wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 145,72 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 335,16 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 510,02 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1752
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1752?
Die GOÄ-Ziffer 1752 steht für „Operative Implantation einer hydraulisch regulierbaren Penis-Stützprothese“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1752?
Die GOÄ-Ziffer 1752 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1752 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1752?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1752 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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