GOÄ-Ziffer 1825: Harnleiterplastik (z. B. durch Harnblasenlappen)…

Harnleiterplastik (z. B. durch Harnblasenlappen) einschließlich Antirefluxplastik

Die GOÄ-Ziffer 1825 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Harnleiterplastik (z. B. durch Harnblasenlappen) einschließlich Antirefluxplastik“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Harnleiterplastik nach Ziffer 1825 beschreibt die rekonstruktive Wiederherstellung eines Harnleiterabschnitts, beispielhaft durch einen Harnblasenlappen (etwa im Sinne einer Boari-Plastik), einschließlich der begleitenden Antirefluxplastik. Angewendet wird das Verfahren bei längerstreckigen Defekten oder Strikturen des unteren bis mittleren Harnleiters, bei denen eine einfache End-zu-End-Anastomose nach Nummer 1819 nicht mehr möglich ist, weil die Distanz zwischen den gesunden Harnleiterenden zu groß ist. Statt einer Verpflanzung in Darm oder Haut wird hier körpereigenes Blasengewebe zur Überbrückung genutzt, was den Harntrakt weitgehend physiologisch erhält. Die eingeschlossene Antirefluxplastik sichert dabei den Schutz der Niere vor retrogradem Urinfluss.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatz2,3-fach371,36 €
Höchstsatz3,5-fach565,11 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1825

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1825?

Die GOÄ-Ziffer 1825 steht für „Harnleiterplastik (z. B. durch Harnblasenlappen) einschließlich Antirefluxplastik“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1825?

Die GOÄ-Ziffer 1825 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1825 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1825?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1825 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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