GOÄ-Ziffer 1823: Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder Darm oder…

Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, einseitig

Die GOÄ-Ziffer 1823 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, einseitig“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 2590 Punkten bewertet; das entspricht 150,96 € beim einfachen und 347,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 1823 vergütet die Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase, Darm oder Haut einschließlich der zugehörigen Antirefluxplastik, einseitig. Angewendet wird dieses Verfahren, wenn der ursprüngliche Anschluss des Harnleiters an die Blase nicht erhalten oder wiederhergestellt werden kann, etwa nach ausgedehnter Tumorresektion, schwerer Striktur oder Verletzung, sodass der Harnleiter neu in ein Hohlorgan oder als Hautstoma eingeleitet werden muss. Die eingeschlossene Antirefluxplastik verhindert dabei den Rückfluss von Urin in Richtung Niere und schützt so vor aufsteigenden Infekten und Druckschäden. Die Bezeichnung „einseitig“ grenzt die Leistung von der beidseitigen Verpflanzung nach Nummer 1824 ab und kommt zur Anwendung, wenn nur ein Harnleiter betroffen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

2590 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach150,96 €
Regelhöchstsatz2,3-fach347,21 €
Höchstsatz3,5-fach528,36 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1823

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1823?

Die GOÄ-Ziffer 1823 steht für „Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, einseitig“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1823?

Die GOÄ-Ziffer 1823 ist mit 2590 Punkten bewertet; das entspricht 150,96 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1823 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 347,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1823?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1823 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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