GOÄ-Ziffer 1817: Operative Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine(s)
Operative Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine(s)
Die GOÄ-Ziffer 1817 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine(s)“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1817 vergütet die operative, also offen-chirurgische Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine, im Unterschied zu den endoskopischen Verfahren nach den Nummern 1815 und 1827. Sie kommt zur Anwendung, wenn Konkremente im Harnleiter aufgrund ihrer Größe, Lage oder Einwachsung in die Schleimhaut nicht endoskopisch geborgen werden können und eine Ureterotomie mit direkter Steinentnahme erforderlich ist. Die Formulierung „eines oder mehrerer“ stellt klar, dass die Leistung unabhängig von der Anzahl der im selben Eingriff entfernten Steine einmal berechnet wird, sofern sie über denselben Zugang erfolgt. Die Ziffer bildet damit den klassischen offenen operativen Zugang zur Steinsanierung des Harnleiters ab, wie er bei komplizierten oder endoskopisch nicht beherrschbaren Befunden notwendig wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 129,40 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 297,62 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 452,90 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1814 – Harnleiterbougierung
- GOÄ 1815 – Schlingenextraktion oder Versuch der Extraktion von Harnleitersteinen…
- GOÄ 1816 – Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbständige Leistung
- GOÄ 1818 – Ureterektomie – gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette
- GOÄ 1819 – Resektion eines Harnleitersegments mit End-zu-End-Anastomose
- GOÄ 1823 – Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder Darm oder Haut…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1817
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1817?
Die GOÄ-Ziffer 1817 steht für „Operative Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine(s)“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1817?
Die GOÄ-Ziffer 1817 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1817 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1817?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1817 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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