GOÄ-Ziffer 2082: Operative Herstellung eines Sehnenbettes – einschließlich…
Operative Herstellung eines Sehnenbettes – einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand
Die GOÄ-Ziffer 2082 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Herstellung eines Sehnenbettes – einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 1650 Punkten bewertet; das entspricht 96,17 € beim einfachen und 221,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die operative Herstellung eines Sehnenbettes einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand. Angewendet wird sie im Rahmen der zweizeitigen Sehnenrekonstruktion, wenn nach schwerer Sehnenverletzung oder -zerstörung an der Hand kein natürliches Gleitlager für eine spätere Sehnentransplantation mehr vorhanden ist und deshalb zunächst ein künstliches Sehnenbett geschaffen wird: Ein alloplastischer, also körperfremder Platzhalter wird in den vernarbten Sehnenkanal eingelegt, um diesen offenzuhalten und die Bildung einer glatten Gleitschicht anzuregen. In einem späteren zweiten Eingriff wird dieser Platzhalter dann gegen die eigentliche Sehne ausgetauscht. Die Leistung erfasst ausschließlich die Herstellung dieses vorbereitenden Sehnenbettes mit Einlage und ist von der eigentlichen späteren Sehnenverpflanzung nach Nummer 2074 abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 96,17 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 221,19 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 336,60 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2082
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2082?
Die GOÄ-Ziffer 2082 steht für „Operative Herstellung eines Sehnenbettes – einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2082?
Die GOÄ-Ziffer 2082 ist mit 1650 Punkten bewertet; das entspricht 96,17 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2082 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 221,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2082?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2082 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.