GOÄ-Ziffer 2080: Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels…

Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung

Die GOÄ-Ziffer 2080 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Stellungskorrektur einer Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung. Angewendet wird sie bei einer Hammerzehe, also einer Beugefehlstellung eines Zehengelenks, wenn die Ursache oder wesentliche Komponente der Fehlstellung eine verkürzte oder überaktive Beugesehne ist und deren gezielte Durchtrennung ausreicht, um die Zehe in eine gestreckte Position zu bringen. Der Eingriff beschränkt sich auf die Durchtrennung der betreffenden Sehne, ohne dass eine Sehnenverpflanzung, eine plastische Sehnenoperation oder ein knöcherner Eingriff erforderlich ist. Sie ist damit die einfachere Variante gegenüber Nummer 2081, die zusätzlich eine Sehnenverpflanzung und/oder plastische Sehnenoperation, gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion, vorsieht, und wird gewählt, wenn die alleinige Sehnendurchschneidung zur Korrektur ausreicht.

Gebühren und Steigerungssatz

463 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,99 €
Regelhöchstsatz2,3-fach62,08 €
Höchstsatz3,5-fach94,46 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2080

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2080?

Die GOÄ-Ziffer 2080 steht für „Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2080?

Die GOÄ-Ziffer 2080 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2080 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2080?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2080 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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