GOÄ-Ziffer 2075: Sehnenverkürzung oder -raffung
Sehnenverkürzung oder -raffung
Die GOÄ-Ziffer 2075 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sehnenverkürzung oder -raffung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die Sehnenverkürzung oder -raffung. Angewendet wird sie, wenn eine zu lange oder überdehnte Sehne, etwa infolge einer Verletzung, einer langbestehenden Ruptur oder einer Fehlfunktion, operativ auf die richtige Spannung gebracht werden muss, indem ein Teil der Sehne entfernt und die Enden neu vernäht (Verkürzung) oder die Sehnensubstanz durch Falten und Raffnähte gestrafft wird (Raffung), ohne dass Gewebe an eine andere anatomische Stelle versetzt wird. Ziel ist die Wiederherstellung einer funktionsgerechten Muskel-Sehnen-Spannung. Die Leistung ist von der Sehnenverlängerung nach Nummer 2064, die den gegenteiligen Zweck verfolgt, sowie von der Sehnenverpflanzung nach Nummer 2074 abzugrenzen, bei der die Sehne an einen anderen Ort versetzt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 53,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 123,88 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 188,51 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2072 – Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
- GOÄ 2073 – Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht – gegebenenfalls einschließlich…
- GOÄ 2074 – Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
- GOÄ 2076 – Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige…
- GOÄ 2080 – Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung
- GOÄ 2081 – Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/oder…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2075
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2075?
Die GOÄ-Ziffer 2075 steht für „Sehnenverkürzung oder -raffung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2075?
Die GOÄ-Ziffer 2075 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2075 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2075?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2075 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.