GOÄ-Ziffer 2073: Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht – gegebenenfalls…

Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht – gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde

Die GOÄ-Ziffer 2073 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht – gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen und 87,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Naht einer Sehne, eines Muskels und/oder einer Faszie, gegebenenfalls einschließlich der Versorgung einer frischen Wunde. Angewendet wird sie, wenn eine Sehne, ein Muskel oder eine Faszie, etwa nach einer Schnitt- oder Rissverletzung, operativ readaptiert und vernäht wird, um deren Kontinuität und Funktion wiederherzustellen. Liegt gleichzeitig eine frische Wunde vor, aus der die Verletzung des Sehnen-, Muskel- oder Fasziengewebes stammt, ist deren Versorgung von dieser Ziffer mit umfasst und nicht gesondert zu berechnen. Die Leistung ist von der offenen Sehnen- oder Muskeldurchschneidung nach Nummer 2072, die keine Naht beinhaltet, sowie von der Sehnenverpflanzung nach Nummer 2074 abzugrenzen, bei der Gewebe an eine andere Stelle versetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

650 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach37,89 €
Regelhöchstsatz2,3-fach87,15 €
Höchstsatz3,5-fach132,62 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2073

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2073?

Die GOÄ-Ziffer 2073 steht für „Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht – gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2073?

Die GOÄ-Ziffer 2073 ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2073 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 87,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2073?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2073 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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