GOÄ-Ziffer 2104: Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz-…
Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
Die GOÄ-Ziffer 2104 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen und 309,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Bandplastik des Kniegelenks, also den plastischen Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Band des Kniegelenks, etwa das vordere oder hintere Kreuzband oder ein Kollateralband, durch ein Trauma vollständig gerissen und funktionell insuffizient ist, sodass eine einfache Naht nicht ausreicht und stattdessen ein Ersatz des Bandes durch körpereigenes oder alloplastisches Material erforderlich wird, um die mechanische Stabilität des Kniegelenks wiederherzustellen. Die Leistung deckt sowohl den Ersatz eines einzelnen Bandes als auch die kombinierte Versorgung mehrerer Bandstrukturen im selben Eingriff ab. Sie unterscheidet sich von der primären Bandnaht an Finger-, Zehen- oder Sprunggelenken durch die andere anatomische Lokalisation und die plastische statt direkt nähende Technik.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 134,64 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 309,67 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 471,24 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2102 – Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder…
- GOÄ 2103 – Muskelentspannungsoperation am Hüftgelenk – gegebenenfalls…
- GOÄ 2105 – Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder…
- GOÄ 2106 – Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder…
- GOÄ 2110 – Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2104
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2104?
Die GOÄ-Ziffer 2104 steht für „Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2104?
Die GOÄ-Ziffer 2104 ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2104 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 309,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2104?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2104 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.