GOÄ-Ziffer 2133: Operative Versteifung eines Kniegelenks

Operative Versteifung eines Kniegelenks

Die GOÄ-Ziffer 2133 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Versteifung eines Kniegelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen und 281,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die operative Versteifung (Arthrodese) des Kniegelenks ab. Sie wird angesetzt, wenn ein Kniegelenk durch schwere Arthrose, Infektion, Instabilität oder als Rettungseingriff nach fehlgeschlagener Endoprothetik dauerhaft ruhiggestellt werden muss, um Schmerzfreiheit und Belastbarkeit des Beins wiederherzustellen. Die Leistung beinhaltet das Anfrischen der Gelenkflächen von Femur und Tibia sowie deren stabile knöcherne Fixierung, üblicherweise mittels intramedullärer Nagelung, Plattenosteosynthese oder externem Fixateur, bis eine feste knöcherne Verbindung eintritt. Sie ist strukturell das Pendant zu 2132, jedoch für das Kniegelenk statt der Hüfte. Abzugrenzen ist sie vom endoprothetischen Totalersatz des Kniegelenks (2153), der im Unterschied zur Arthrodese die Gelenkbeweglichkeit erhalten soll, sowie von reinen Wechseleingriffen ohne Versteifungsziel.

Gebühren und Steigerungssatz

2100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach122,40 €
Regelhöchstsatz2,3-fach281,52 €
Höchstsatz3,5-fach428,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2133

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2133?

Die GOÄ-Ziffer 2133 steht für „Operative Versteifung eines Kniegelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2133?

Die GOÄ-Ziffer 2133 ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2133 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 281,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2133?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2133 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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