GOÄ-Ziffer 2140: Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks…

Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese

Die GOÄ-Ziffer 2140 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst den erstmaligen operativen Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese. Sie wird angewendet, wenn ein Finger- oder Zehengelenk durch fortgeschrittene Arthrose, rheumatoide Zerstörung oder schwere posttraumatische Schäden so weit funktionsuntüchtig ist, dass eine plastische Rekonstruktion (siehe 2134) nicht ausreicht und ein alloplastisches Gelenkimplantat oder eine Fingerprothese eingesetzt werden muss, um Beweglichkeit und Griff- beziehungsweise Standfunktion wiederherzustellen. Die Leistung umfasst die operative Entfernung der zerstörten Gelenkanteile sowie die Implantation des künstlichen Ersatzes. Von 2141 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort die Entfernung eines bereits vorhandenen künstlichen Gelenks und der erneute Einbau, also ein Wechseleingriff, abgerechnet wird, während 2140 die Erstimplantation beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach134,07 €
Höchstsatz3,5-fach204,01 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2140

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2140?

Die GOÄ-Ziffer 2140 steht für „Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2140?

Die GOÄ-Ziffer 2140 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2140 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2140?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2140 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.