GOÄ-Ziffer 2141: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen…
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
Die GOÄ-Ziffer 2141 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen und 241,32 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die Entfernung und den erneuten operativen Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese ab, also einen Wechseleingriff. Sie wird angewendet, wenn ein zuvor implantiertes künstliches Gelenk oder eine Fingerprothese gelockert, infiziert, verschlissen oder anderweitig funktionsuntüchtig geworden ist und im Rahmen einer Revisionsoperation entfernt und durch ein neues Implantat ersetzt werden muss. Die Leistung umfasst dabei sowohl den operativen Ausbau des alten Implantats als auch die erneute Implantation, regelmäßig mit höherem operativem Aufwand als die Erstversorgung, etwa durch Vernarbung oder Knochendefekte. Abgrenzung zu 2140 erfolgt über den Charakter als Wechseloperation gegenüber der Erstimplantation; im Aufbau entspricht sie den analogen Wechselziffern für andere Gelenke wie 2143, 2145 oder 2147.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 104,92 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 241,32 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 367,22 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2136 – Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
- GOÄ 2137 – Arthroplastik eines Schultergelenks
- GOÄ 2140 – Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder…
- GOÄ 2142 – Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
- GOÄ 2143 – Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand-…
- GOÄ 2144 – Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2141
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2141?
Die GOÄ-Ziffer 2141 steht für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2141?
Die GOÄ-Ziffer 2141 ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2141 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 241,32 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2141?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2141 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.