GOÄ-Ziffer 2144: Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder…

Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks

Die GOÄ-Ziffer 2144 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 3600 Punkten bewertet; das entspricht 209,83 € beim einfachen und 482,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet den operativen Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks ab. Angewendet wird sie, wenn eines dieser Gelenke durch fortgeschrittene Arthrose, entzündlich-rheumatische Erkrankung oder erhebliche posttraumatische Zerstörung so geschädigt ist, dass eine gelenkerhaltende Arthroplastik (2136) nicht ausreicht und ein endoprothetischer Ersatz erforderlich wird, um Schmerzfreiheit und Funktion wiederherzustellen. Die Leistung umfasst die Resektion der geschädigten Gelenkflächen sowie die Implantation und Verankerung des künstlichen Gelenks. Für das Kniegelenk ist sie von der Ziffer 2153 abzugrenzen, die speziell den endoprothetischen Totalersatz des Kniegelenks (Alloarthroplastik) als eigenständige, umfassendere Versorgungsform bezeichnet, während 2144 den grundsätzlichen Ersteinbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks erfasst. Der Wechsel eines bereits eingebauten Implantats wird über 2145 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

3600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach209,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach482,61 €
Höchstsatz3,5-fach734,41 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2144

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2144?

Die GOÄ-Ziffer 2144 steht für „Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2144?

Die GOÄ-Ziffer 2144 ist mit 3600 Punkten bewertet; das entspricht 209,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2144 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 482,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2144?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2144 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.