GOÄ-Ziffer 2145: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen…
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
Die GOÄ-Ziffer 2145 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 6480 Punkten bewertet; das entspricht 377,70 € beim einfachen und 868,71 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Entfernung und den erneuten operativen Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks, also den Wechsel einer bestehenden Endoprothese an diesen Gelenken. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein zuvor implantiertes künstliches Gelenk gelockert, infiziert, verschlissen oder anderweitig funktionsuntüchtig ist und im Rahmen einer Revisionsoperation ausgebaut sowie durch ein neues Implantat ersetzt werden muss. Die Leistung beinhaltet den operativen Ausbau des Altimplantats, die Vorbereitung des knöchernen Lagers, teils mit Knochenaufbau, und die erneute Implantation. Sie ist damit das Wechsel-Pendant zu 2144 und von der Kniegelenk-Totalersatz-Wechselziffer 2154 abzugrenzen, die speziell die Revision einer Alloarthroplastik des Kniegelenks als Totalersatz betrifft.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 377,70 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 868,71 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.321,95 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2145
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2145?
Die GOÄ-Ziffer 2145 steht für „Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2145?
Die GOÄ-Ziffer 2145 ist mit 6480 Punkten bewertet; das entspricht 377,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2145 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 868,71 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2145?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2145 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.