GOÄ-Ziffer 2183: Operatives Anlegen einer Extension am Schädel bei Behandlung…

Operatives Anlegen einer Extension am Schädel bei Behandlung von Halswirbelverletzungen/-instabilitäten (z. B. Crutchfieldzange)

Die GOÄ-Ziffer 2183 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operatives Anlegen einer Extension am Schädel bei Behandlung von Halswirbelverletzungen/-instabilitäten (z. B. Crutchfieldzange)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 740 Punkten bewertet; das entspricht 43,13 € beim einfachen und 99,20 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst das operative Anlegen einer Extension am Schädel, beispielsweise mittels einer Crutchfieldzange, im Rahmen der Behandlung von Halswirbelverletzungen oder Halswirbelinstabilitäten. Die Maßnahme dient dazu, über einen am Schädel verankerten Zug eine Ruhigstellung, Reposition oder Entlastung der Halswirbelsäule zu erreichen, etwa nach Frakturen oder bei instabilitätsbedingten Verletzungen im Bereich der Halswirbelgelenke. Die genannte Crutchfieldzange ist dabei als Beispiel für die technische Umsetzung genannt, die Leistung ist jedoch nicht auf dieses konkrete Instrument beschränkt, sondern erfasst das operative Anlegen einer Schädelextension zu diesem Behandlungszweck allgemein.

Gebühren und Steigerungssatz

740 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,13 €
Regelhöchstsatz2,3-fach99,20 €
Höchstsatz3,5-fach150,96 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2183

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2183?

Die GOÄ-Ziffer 2183 steht für „Operatives Anlegen einer Extension am Schädel bei Behandlung von Halswirbelverletzungen/-instabilitäten (z. B. Crutchfieldzange)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2183?

Die GOÄ-Ziffer 2183 ist mit 740 Punkten bewertet; das entspricht 43,13 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2183 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,20 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2183?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2183 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.