GOÄ-Ziffer 2184: Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung der operativen…
Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen
Die GOÄ-Ziffer 2184 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bildet das Anlegen von Halo-Extensionen ab, also einer am Schädel fixierten Ringextension, die zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen eingesetzt wird. Die Maßnahme dient dazu, vor dem eigentlichen wirbelsäulenchirurgischen Eingriff durch kontinuierlichen Zug eine Vordehnung oder Teilkorrektur der Wirbelsäulenverkrümmung zu erreichen und so die nachfolgende Operation vorzubereiten beziehungsweise zu erleichtern. Von der Extension am Schädel bei Halswirbelverletzungen nach Ziffer 2183 unterscheidet sie sich durch den abweichenden Behandlungsanlass: hier steht nicht die Versorgung einer akuten Halswirbelverletzung, sondern die präoperative Vorbereitung bei Skoliose oder Kyphose im Vordergrund.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 58,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 134,07 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 204,01 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2184
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2184?
Die GOÄ-Ziffer 2184 steht für „Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2184?
Die GOÄ-Ziffer 2184 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2184 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2184?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2184 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.