GOÄ-Ziffer 2224: Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit…
Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese
Die GOÄ-Ziffer 2224 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IV. Gelenkluxationen)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die operative Einrenkung eines luxierten Schluesselbeingelenks mit zusaetzlicher Osteosynthese. Sie wird angesetzt, wenn nach offener Reposition des Gelenks eine reine Reponierung nicht ausreichend stabil ist und eine interne Fixierung, etwa mittels Drahtcerclage, Zugschraube oder Platte, erforderlich ist, um die Gelenkflaechen in korrekter Stellung zu halten. Damit geht der Eingriff ueber die einfache operative Einrenkung ohne Osteosynthese hinaus und stellt eine aufwendigere Versorgungsstufe dar. Ist zusaetzlich der Bandapparat des Gelenks geschaedigt und muss rekonstruiert werden, etwa bei begleitender Kapselbandruptur, ist stattdessen die noch umfangreichere Ziffer fuer die operative Einrenkung mit Osteosynthese und Bandrekonstruktion zu berechnen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 46,63 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 107,25 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 163,21 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2224
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2224?
Die GOÄ-Ziffer 2224 steht für „Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2224?
Die GOÄ-Ziffer 2224 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2224 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2224?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2224 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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