GOÄ-Ziffer 2226: Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation…
Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation eines Radiusköpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenks
Die GOÄ-Ziffer 2226 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation eines Radiusköpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenks“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IV. Gelenkluxationen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer fasst drei unterschiedliche geschlossene Repositionsmassnahmen kleinerer Gelenkstoerungen zusammen: die Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus im Kniegelenk, die Reposition der Subluxation eines Radiuskoepfchens bei Kindern, bekannt als Chassaignac-Laehmung oder Pulled Elbow, sowie die Einrenkung einer Luxation des Sternoklavikulargelenks. Allen gemeinsam ist die unblutige, manuelle Behebung einer akuten Gelenkblockade oder Teilverrenkung ohne operative Eroeffnung. Beim eingeklemmten Meniskus wird das Kniegelenk durch gezielte Streckung und Rotation entriegelt, beim Radiuskoepfchen erfolgt eine Umkehrung des Repositionsmechanismus durch Supination und Beugung des Unterarms. Die Ziffer wird jeweils einmalig fuer das behandelte Ereignis angesetzt und deckt keine operativen Eingriffe an denselben Strukturen ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,46 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2226
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2226?
Die GOÄ-Ziffer 2226 steht für „Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation eines Radiusköpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenks“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2226?
Die GOÄ-Ziffer 2226 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2226 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2226?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2226 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.