GOÄ-Ziffer 2335: Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener…

Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen

Die GOÄ-Ziffer 2335 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 473 Punkten bewertet; das entspricht 27,57 € beim einfachen und 63,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2335 erfasst die Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe (Patella) oder gebrochener Unterschenkelknochen (Tibia und/oder Fibula) durch geschlossene Reposition. Sie wird angewendet, wenn die Fraktur ohne operativen Zugang, also durch aeussere Reposition und anschliessende Ruhigstellung, etwa im Gipsverband, behandelt werden kann. Patella- und Unterschenkelfrakturen sind in dieser Ziffer zusammengefasst und gemeinsam anzusetzen. Von Nummer 2336 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort die operative Einrichtung der Kniescheibe, auch mit Fremdmaterial, erfolgt, also ein chirurgischer Zugang mit gegebenenfalls implantierter Fixierung vorgenommen wird. Ebenso ist sie von der operativen Tibiakopfverschraubung nach Nummer 2345 abzugrenzen, die eine spezifische operative Osteosynthese am Tibiakopf beschreibt. 2335 bildet somit ausschliesslich die konservative Reposition ab.

Gebühren und Steigerungssatz

473 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach63,41 €
Höchstsatz3,5-fach96,50 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2335

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2335?

Die GOÄ-Ziffer 2335 steht für „Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2335?

Die GOÄ-Ziffer 2335 ist mit 473 Punkten bewertet; das entspricht 27,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2335 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 63,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2335?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2335 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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