GOÄ-Ziffer 2383: Vollhauttransplantation – auch einschließlich plastischer…
Vollhauttransplantation – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle
Die GOÄ-Ziffer 2383 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vollhauttransplantation – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Vollhauttransplantation, bei der die gesamte Dicke der Haut einschließlich Epidermis und Dermis von einer Entnahmestelle auf den zu deckenden Defekt übertragen wird, einschließlich der plastischen Versorgung der Entnahmestelle. Angewendet wird sie bei Defekten, die aus funktionellen oder ästhetischen Gründen eine besonders belastbare und stabile Hautdeckung erfordern, etwa im Gesicht, an Gelenken oder an der Hand, wo eine dünnere Spalthaut nach Ziffer 2382 nicht ausreichend wäre. Da Vollhaut nicht nachwächst, muss die Entnahmestelle selbst operativ verschlossen werden, was die Leistung ausdrücklich mit einschließt, ohne gesonderte Abrechnung. Von der Spalthauttransplantation unterscheidet sich diese Ziffer durch die vollständige Hautdicke des Transplantats und den zusätzlichen Aufwand am Entnahmeort.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 58,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 134,07 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 204,01 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2380 – Überpflanzung von Epidermisstücken
- GOÄ 2381 – Einfache Hautlappenplastik
- GOÄ 2382 – Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
- GOÄ 2384 – Knorpeltransplantation (z. B. aus einem Ohr oder aus einer Rippe)
- GOÄ 2385 – Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines…
- GOÄ 2386 – Schleimhauttransplantation – einschließlich operativer Unterminierung…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2383
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2383?
Die GOÄ-Ziffer 2383 steht für „Vollhauttransplantation – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2383?
Die GOÄ-Ziffer 2383 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2383 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2383?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2383 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.