GOÄ-Ziffer 2384: Knorpeltransplantation (z. B. aus einem Ohr oder aus einer…

Knorpeltransplantation (z. B. aus einem Ohr oder aus einer Rippe)

Die GOÄ-Ziffer 2384 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Knorpeltransplantation (z. B. aus einem Ohr oder aus einer Rippe)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Transplantation von Knorpelgewebe, das beispielsweise aus dem Ohr oder einer Rippe entnommen wird, zur Rekonstruktion oder Stützung anderer Körperregionen. Angewendet wird sie insbesondere bei plastisch-rekonstruktiven Eingriffen, etwa zum Aufbau von Nasen-, Ohr- oder Gelenkstrukturen, bei denen stabiles, formgebendes Stützgewebe benötigt wird, das durch reine Hauttransplantate nicht ersetzt werden kann. Erfasst ist sowohl die Entnahme des Knorpels an der Spenderregion als auch dessen Einbringen und Formung am Empfängerort. Von den Hauttransplantationsziffern (2380 bis 2383) unterscheidet sich diese Leistung dadurch, dass nicht Haut, sondern Knorpelgewebe als formstabiles Stützmaterial übertragen wird, was einen eigenständigen operativen Zugang und eine andere Entnahmetechnik erfordert.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach99,06 €
Höchstsatz3,5-fach150,75 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2384

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2384?

Die GOÄ-Ziffer 2384 steht für „Knorpeltransplantation (z. B. aus einem Ohr oder aus einer Rippe)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2384?

Die GOÄ-Ziffer 2384 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2384 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2384?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2384 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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