GOÄ-Ziffer 2504: Operation einer off enen Hirnverletzung mit Dura- und/oder…

Operation einer off enen Hirnverletzung mit Dura- und/oder Kopfschwartenplastik

Die GOÄ-Ziffer 2504 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer off enen Hirnverletzung mit Dura- und/oder Kopfschwartenplastik“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen und 603,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2504 erfasst die Operation einer offenen Hirnverletzung mit Dura- und/oder Kopfschwartenplastik, also Fälle, in denen nach traumatischer Eröffnung des Schädels zusätzlich zur Versorgung der Hirnverletzung eine plastische Rekonstruktion der harten Hirnhaut und/oder der Kopfschwarte erforderlich ist. Angewendet wird sie, wenn im Rahmen der operativen Versorgung tatsächlich eine solche Duraplastik oder Kopfschwartenplastik durchgeführt wird, etwa bei größeren Substanzdefekten nach offener Schädelhirnverletzung. Von der Ziffer 2503, die frische Hirnverletzungen mit akutem subduralem oder intrazerebralem Hämatom ohne plastische Deckung betrifft, unterscheidet sie sich durch das zusätzliche plastisch-rekonstruktive Element, das hier ausdrücklich Teil der abgegoltenen Leistung ist.

Gebühren und Steigerungssatz

4500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach262,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach603,27 €
Höchstsatz3,5-fach918,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2504

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2504?

Die GOÄ-Ziffer 2504 steht für „Operation einer off enen Hirnverletzung mit Dura- und/oder Kopfschwartenplastik“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2504?

Die GOÄ-Ziffer 2504 ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2504 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 603,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2504?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2504 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.