GOÄ-Ziffer 2507: Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels…

Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) – gegebenenfalls einschließlich Drainage

Die GOÄ-Ziffer 2507 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) – gegebenenfalls einschließlich Drainage“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen und 241,32 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2507 gilt für die Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation, gegebenenfalls einschließlich Drainage, wie die Legende festhält. Angewendet wird sie bei dem weniger invasiven Vorgehen, bei dem über ein oder mehrere Bohrlöcher im Schädel die verflüssigte chronische Blutansammlung abgelassen und bei Bedarf eine Drainage eingelegt wird, ohne die Hämatomkapsel operativ zu entfernen. Damit unterscheidet sie sich von Ziffer 2506, der Exstirpation des chronischen subduralen Hämatoms einschließlich Kapselentfernung, die einen größeren operativen Zugang und die Entfernung der Kapsel voraussetzt. Die Drainageeinlage ist, sofern durchgeführt, laut Legende bereits Bestandteil der Leistung und nicht gesondert abrechenbar.

Gebühren und Steigerungssatz

1800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach104,92 €
Regelhöchstsatz2,3-fach241,32 €
Höchstsatz3,5-fach367,22 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2507

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2507?

Die GOÄ-Ziffer 2507 steht für „Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) – gegebenenfalls einschließlich Drainage“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2507?

Die GOÄ-Ziffer 2507 ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2507 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 241,32 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2507?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2507 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.