GOÄ-Ziffer 2564: Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark

Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark

Die GOÄ-Ziffer 2564 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 4800 Punkten bewertet; das entspricht 279,78 € beim einfachen und 643,49 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen eines offenen operativen Zugangs zum Rückenmark, etwa zur Behandlung spastischer Zustände oder bestimmter Schmerzsyndrome, ein oder mehrere Nervenwurzeln oder Nervenfasern gezielt durchtrennt werden, um deren pathologische Signalübertragung zu unterbrechen. Der Begriff „offen“ grenzt die Leistung von perkutanen oder stereotaktischen Verfahren ab und setzt eine operative Freilegung der betroffenen Rückenmarksregion voraus. Von Ziffer 2563, welche die Durchtrennung eines Nerven an der Schädelbasis betrifft, unterscheidet sich 2564 durch die anatomische Lokalisation am Rückenmark selbst; von den Dekompressionsziffern 2565 und 2566 unterscheidet sie sich dadurch, dass hier gezielt Nervengewebe durchtrennt und nicht lediglich von umgebendem Druck befreit wird.

Gebühren und Steigerungssatz

4800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach279,78 €
Regelhöchstsatz2,3-fach643,49 €
Höchstsatz3,5-fach979,23 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2564

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2564?

Die GOÄ-Ziffer 2564 steht für „Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2564?

Die GOÄ-Ziffer 2564 ist mit 4800 Punkten bewertet; das entspricht 279,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2564 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 643,49 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2564?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2564 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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