GOÄ-Ziffer 2561: Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder…
Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation
Die GOÄ-Ziffer 2561 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen und 619,37 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2561 umfasst stereotaktische Ausschaltungen am Zentralnervensystem oder alternativ die Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem. Sie wird angewendet, wenn statt einer destruktiven Läsion eine reversible, elektrische Stimulationstherapie gewählt wird, etwa im Rahmen der tiefen Hirnstimulation bei Bewegungsstörungen, bei der Elektroden stereotaktisch in ein Zielareal eingebracht werden, um dieses dauerhaft elektrisch zu stimulieren statt zu zerstören. Die Ziffer bildet damit sowohl die destruktive stereotaktische Ausschaltung als auch die alternative Elektrodenimplantation ab und unterscheidet sich von Ziffer 2560 dadurch, dass zusätzlich die Möglichkeit der Elektrodenimplantation zur Dauerstimulation eingeschlossen ist. Die zugehörige anatomische Zielpunktbestimmung wird gesondert nach Ziffer 2562 berechnet, da diese Planungsleistung nicht Bestandteil des eigentlichen Eingriffs ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 269,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 619,37 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 942,52 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2561
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2561?
Die GOÄ-Ziffer 2561 steht für „Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2561?
Die GOÄ-Ziffer 2561 ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2561 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 619,37 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2561?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2561 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.