GOÄ-Ziffer 2557: Eröff nung des Spinalkanals durch Laminektomie eines…

Eröff nung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel – einschließlich Wiedereinpflanzung von Knochenteilen

Die GOÄ-Ziffer 2557 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröff nung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel – einschließlich Wiedereinpflanzung von Knochenteilen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen und 321,75 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2557 beschreibt dieselbe Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines oder mehrerer Wirbel wie Ziffer 2556, jedoch einschließlich der Wiedereinpflanzung der entfernten Knochenteile, also eine osteoplastische Laminotomie beziehungsweise Laminoplastik. Angewendet wird sie, wenn nach der Freilegung des Spinalkanals die entnommenen Wirbelbogenanteile am Ende des Eingriffs wieder eingesetzt und fixiert werden, um die knöcherne Hinterwand des Spinalkanals zu erhalten oder wiederherzustellen, statt sie dauerhaft zu entfernen. Dieses Vorgehen dient dem Erhalt der Stabilität der Wirbelsäule und wird insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sowie bei ausgedehnten mehrsegmentalen Eingriffen bevorzugt. Der zusätzliche Schritt der Reimplantation der Knochenteile ist das entscheidende Abgrenzungsmerkmal gegenüber der einfachen Laminektomie nach Ziffer 2556.

Gebühren und Steigerungssatz

2400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach139,89 €
Regelhöchstsatz2,3-fach321,75 €
Höchstsatz3,5-fach489,61 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2557

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2557?

Die GOÄ-Ziffer 2557 steht für „Eröff nung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel – einschließlich Wiedereinpflanzung von Knochenteilen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2557?

Die GOÄ-Ziffer 2557 ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2557 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 321,75 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2557?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2557 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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