GOÄ-Ziffer 2554: Plastischer Verschluß eines Knochendefekts im Bereich des…

Plastischer Verschluß eines Knochendefekts im Bereich des Hirnschädels, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2554 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastischer Verschluß eines Knochendefekts im Bereich des Hirnschädels, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen und 241,32 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst den plastischen Verschluss eines Knochendefekts im Bereich des Hirnschädels als selbständige Leistung, also eine Kranioplastik, die unabhängig von einem vorangegangenen Ersteingriff gesondert abgerechnet wird. Sie kommt typischerweise zur Anwendung, wenn nach einer vorausgegangenen dekompressiven Kraniektomie, einem Trauma oder einer Tumoroperation ein größerer Kalottendefekt verblieben ist und dieser in einer eigenständigen Operation mit Knochen, Titan oder Kunststoffmaterial verschlossen wird, um Hirnschutz und Kopfform wiederherzustellen. Die ausdrückliche Kennzeichnung als selbständige Leistung grenzt die Ziffer von einem plastischen Verschluss ab, der unmittelbar im Rahmen eines anderen Ersteingriffs, etwa einer Tumorentfernung mit sofortiger Defektdeckung, miterbracht und dort bereits mitabgegolten wäre. Die eigenständige Kranioplastik wird gesondert und zeitlich getrennt vom Ursprungseingriff durchgeführt.

Gebühren und Steigerungssatz

1800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach104,92 €
Regelhöchstsatz2,3-fach241,32 €
Höchstsatz3,5-fach367,22 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2554

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2554?

Die GOÄ-Ziffer 2554 steht für „Plastischer Verschluß eines Knochendefekts im Bereich des Hirnschädels, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2554?

Die GOÄ-Ziffer 2554 ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2554 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 241,32 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2554?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2554 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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