GOÄ-Ziffer 2555: Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie…
Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel
Die GOÄ-Ziffer 2555 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2555 beschreibt die Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines oder mehrerer Wirbel, also die operative Entfernung nur einer Wirbelbogenhälfte zur begrenzten, einseitigen Freilegung des Rückenmarkskanals. Angewendet wird sie bei Eingriffen, die einen begrenzten, einseitigen Zugang zum Spinalkanal erfordern, etwa zur Entfernung eines seitlich gelegenen Bandscheibenvorfalls oder eines kleineren raumfordernden Prozesses, ohne die gesamte hintere Wirbelbogenstruktur beidseits zu entfernen. Damit unterscheidet sie sich von Ziffer 2556, bei der die vollständige, beidseitige Laminektomie eines oder mehrerer Wirbel erfolgt und ein deutlich weiterer Zugang zum Spinalkanal geschaffen wird. Die Hemilaminektomie ist das schonendere, gewebeerhaltende Verfahren und kommt zur Anwendung, wenn der pathologische Befund einseitig lokalisiert ist und ein beidseitiger Zugang nicht erforderlich ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 86,27 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 198,42 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 301,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2555
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2555?
Die GOÄ-Ziffer 2555 steht für „Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2555?
Die GOÄ-Ziffer 2555 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2555 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2555?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2555 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.