GOÄ-Ziffer 2588: Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung…
Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats
Die GOÄ-Ziffer 2588 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen und 281,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bildet die interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ab, bei der die einzelnen Faszikelbündel eines durchtrennten Nerven unter dem Operationsmikroskop gezielt und getrennt readaptiert werden, ohne dass hierfür ein autologes Transplantat verwendet wird. Angewendet wird das Verfahren, wenn die Nervenenden zwar direkt aneinandergeführt werden können, wegen der Faszikelstruktur des Nerven aber eine mikrochirurgisch präzise, faszikelweise Naht statt einer einfachen epineuralen Naht erforderlich ist, um eine möglichst funktionsgerechte Regeneration zu ermöglichen. Von Nummer 2589 unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass keine Defektstrecke mittels Transplantat überbrückt werden muss; besteht eine solche Lücke, die eine Transplantatinterposition erfordert, ist stattdessen die dortige Ziffer maßgeblich.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 122,40 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 281,52 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 428,40 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2588
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2588?
Die GOÄ-Ziffer 2588 steht für „Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2588?
Die GOÄ-Ziffer 2588 ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2588 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 281,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2588?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2588 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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