GOÄ-Ziffer 2585: Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren…

Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich

Die GOÄ-Ziffer 2585 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 2600 Punkten bewertet; das entspricht 151,55 € beim einfachen und 348,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Nervenersatzplastik im Bereich von Hand oder Arm, bei der ein peripherer Nerv operativ implantiert wird, um einen Defekt oder Funktionsausfall zu überbrücken. Anders als bei der reinen End-zu-End-Naht oder der interfaszikulären Nervennaht steht hier die plastisch-rekonstruktive Einbringung eines Ersatznerven im Vordergrund, etwa wenn eine unmittelbare Vereinigung der Nervenenden nicht möglich ist und ein größerer Gewebeersatz im Hand- oder Armbereich erforderlich wird. Angewendet wird die Leistung bei traumatischen Nervendefekten dieser Körperregion, bei denen funktionswichtige periphere Nerven, etwa Nervus medianus, ulnaris oder radialis, ersetzt werden müssen. Die Ziffer ist regional auf Hand und Arm begrenzt; entsprechende Eingriffe an anderen Körperabschnitten oder an Hirnnerven werden über andere Ziffern wie 2596 abgebildet.

Gebühren und Steigerungssatz

2600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach151,55 €
Regelhöchstsatz2,3-fach348,56 €
Höchstsatz3,5-fach530,43 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2585

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2585?

Die GOÄ-Ziffer 2585 steht für „Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2585?

Die GOÄ-Ziffer 2585 ist mit 2600 Punkten bewertet; das entspricht 151,55 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2585 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 348,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2585?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2585 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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