GOÄ-Ziffer 2582: Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven…

Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung

Die GOÄ-Ziffer 2582 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen und 241,32 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschrieben wird die operative Freilegung und Entnahme eines körpereigenen (autologen) peripheren Nerven, der als Transplantat für eine nachfolgende Nervenrekonstruktion an anderer Stelle dient. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Entnahme auch die Aufbereitung des entnommenen Nervensegments, also dessen Vorbereitung für die Weiterverwendung, etwa als Interponat bei einer Defektüberbrückung. Typischerweise wird ein wenig relevanter sensibler Hautnerv, etwa im Unterschenkel- oder Unterarmbereich, entnommen, um damit an anderer Körperstelle einen durchtrennten oder zerstörten Nerven zu überbrücken. Die Ziffer wird eigenständig neben der eigentlichen Transplantationsleistung berechnet, es sei denn, eine andere Ziffer schließt die Entnahme ausdrücklich mit ein; bei Nummer 2589 ist die Entnahme nach dieser Ziffer beispielsweise ausdrücklich nicht zusätzlich abrechenbar.

Gebühren und Steigerungssatz

1800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach104,92 €
Regelhöchstsatz2,3-fach241,32 €
Höchstsatz3,5-fach367,22 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2582

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2582?

Die GOÄ-Ziffer 2582 steht für „Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2582?

Die GOÄ-Ziffer 2582 ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2582 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 241,32 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2582?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2582 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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