GOÄ-Ziffer 2577: Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen…
Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses
Die GOÄ-Ziffer 2577 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses. Angewendet wird sie, wenn eine raumfordernde Läsion nicht auf den Wirbelkanal beschränkt ist, sondern sich sowohl in den Spinalkanal hinein als auch nach außerhalb der Wirbelsäule erstreckt, etwa bei einem Sanduhrtumor, der intraspinal und gleichzeitig paravertebral wächst und daher einen kombinierten Zugang zur vollständigen Entfernung erfordert. Die Ziffer unterscheidet sich von den Nummern 2574 und 2575, die jeweils rein extra- beziehungsweise intradurale, aber innerhalb des Wirbelkanals gelegene Prozesse betreffen, durch die zusätzliche extraspinale Ausdehnung des Prozesses und den damit verbundenen erweiterten operativen Zugang jenseits des reinen Spinalkanals.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 233,15 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 536,25 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 816,02 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2574 – Entfernung eines raumbeengenden extraduralen Prozesses im Wirbelkanal
- GOÄ 2575 – Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal
- GOÄ 2576 – Mikrochirurgische Entfernung einer spinalen Gefäßmißbildung oder…
- GOÄ 2580 – Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven
- GOÄ 2581 – Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes
- GOÄ 2582 – Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2577
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2577?
Die GOÄ-Ziffer 2577 steht für „Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2577?
Die GOÄ-Ziffer 2577 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2577 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2577?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2577 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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