GOÄ-Ziffer 2592: Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, als…

Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2592 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen und 241,32 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet die mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse als eigenständige Leistung ab, also die unter dem Operationsmikroskop durchgeführte, faszikelweise Lösung eines Nerven aus umgebendem Narbengewebe. Angewendet wird sie, wenn eine einfache, makroskopische Neurolyse nach Nummer 2583 nicht ausreicht, weil die Verwachsungen einzelne Faszikelbündel innerhalb des Nerven betreffen und daher eine mikrochirurgische Präparation der einzelnen Faszikel notwendig ist, um die Kontinuität und Funktion des Nerven zu erhalten. Die Leistung wird als eigenständige, in sich abgeschlossene Maßnahme erbracht, ohne zusätzliche Verlagerung des Nerven; erfolgt eine solche Verlagerung mit Neueinbettung zusätzlich, ist stattdessen die eigene Ziffer 2593 einschlägig.

Gebühren und Steigerungssatz

1800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach104,92 €
Regelhöchstsatz2,3-fach241,32 €
Höchstsatz3,5-fach367,22 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2592

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2592?

Die GOÄ-Ziffer 2592 steht für „Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2592?

Die GOÄ-Ziffer 2592 ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2592 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 241,32 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2592?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2592 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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