GOÄ-Ziffer 2593: Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit…
Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 2593 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Beschrieben wird die mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, bei der zusätzlich eine Verlagerung des Nerven in ein neues Nervenbett und dessen Neueinbettung erfolgt. Angewendet wird das Verfahren bei mikrostrukturellen Verwachsungen einzelner Faszikelbündel, wenn zugleich die anatomische Lage des Nerven selbst Ursache der Beschwerden ist und daher eine Umlagerung des Nerven notwendig wird, um eine erneute Kompression oder Reizung zu vermeiden. Die Ziffer verhält sich zu Nummer 2592 wie die einfache Neurolyse mit Verlagerung nach Nummer 2584 zur einfachen Neurolyse nach Nummer 2583, jedoch jeweils unter mikrochirurgischer Operationstechnik. Sie wird anstelle der Nummer 2592 abgerechnet, wenn der zusätzliche Schritt der Verlagerung und Neueinbettung tatsächlich durchgeführt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 161,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 371,36 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 565,11 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2593
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2593?
Die GOÄ-Ziffer 2593 steht für „Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2593?
Die GOÄ-Ziffer 2593 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2593 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2593?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2593 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.